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Rechtsschutz

Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz durch

Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz im Auftrag der Gewerkschaft LBB für deren Einzelmitglied durch.

Rechtsschutz kann generell nur über die Gewerkschaft LBB beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz auf Grundlage der dbb Rahmenrechtsschutzordnung gliedert sich in Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.

Beratungsrechtsschutz bedeutet, dass das zuständige dbb Dienstleistungszentrum mündliche oder schriftliche Auskünfte oder rechtliche Kurzeinschätzungen abgibt.

Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum.

Wer erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz und wie weit geht dieser Rechtsschutz?

Der dbb bietet den Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsorganisationen exklusiv und kostenlos berufsbezogenen Rechtsschutz an. Die Rechtsschutzgewährung selbst erfolgt über den zuständigen Landesbund oder die Fachgewerkschaft. Die Rechtsschutzdurchführung wird über die zuständigen Dienstleistungszentren bewirkt.

Der Rechtsschutz umfasst Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Darunter fallen auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen.

Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr.

In Straf-, Disziplinar- und Ordnungswidrigkeitsverfahren kann die Rechtsschutz gewährende Stelle im Ausnahmefall Rechtsschutz gewähren. Eine Rechtsschutzdurchführung über die dbb Dienstleistungszentren erfolgt hinsichtlich der straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Sachverhalte nur insoweit, als ein unmittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug gegeben ist.

Die Rechtsschutzdurchführung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist stets möglich, da ein Disziplinarverfahren immer einen unmittelbaren dienstlichen Bezug hat.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz, wie er vom dbb für die Einzelmitglieder seiner Mitgliedsorganisationen angeboten wird, ist eine freiwillige satzungsmäßige Leistung des dbb. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Die Rechtsschutzdurchführung wird versagt, wenn dem Rechtsschutzanliegen hinreichende Erfolgsaussichten fehlen oder dem Rechtsschutzanliegen gewerkschaftspolitischen Bestrebungen entgegen stehen.

Wer übernimmt die Kosten?

Der Rechtsschutz durch den dbb ist für Sie als Einzelmitglied kostenlos, wenn nicht die Rechtsschutzordnungen oder -Richtlinien der Rechtsschutz gewährenden Stellen etwas anderes bestimmen.

Der dbb übernimmt grundsätzlich die notwendigen Kosten und Kostenvorschüsse für die Führung des Verfahrens. Zu den notwendigen Kosten gehören ggf. auch die gesetzlichen Gebühren des gegnerischen Rechtsanwalts.

Für den Fall, dass die dbb Dienstleistungszentren aus prozessualen Gründen gehindert sind, das Verfahren selbst zu führen, beauftragt der dbb einen externen Rechtsanwalt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der dbb.

Die Sachverständigenkosten werden vom dbb übernommen, wenn sie auf einen gerichtlichen Beweisbeschluss oder auf eine gerichtliche Beweisanordnung zurückzuführen sind.

Gutachterkosten nach § 109 SGG werden vom dbb dann getragen, wenn sie erforderlich sind. Erforderlich in diesem Sinne sind sie, wenn es zum Sachverhalt widersprüchliche fachärztliche Einschätzungen gibt oder sonstige medizinisch begründete Zweifel an den Gutachten nachvollziehbar belegt werden können.

Sollte ein rechtskräftiges Urteil zu Gunsten des Einzelmitglieds in vollstreckbarer Fassung vorliegen, so übernimmt der dbb im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutz den Vollstreckungsversuch hierzu. Schlägt dieser fehl, wird dem Anspruchsinhaber der Vollstreckungstitel (rechtskräftiges Urteil nebst Vollstreckungsklausel) im Original übermittelt. Hierdurch wird der Anspruchsinhaber in die Lage versetzt, insgesamt bis max. 30 Jahren aus dem so erstrittenen Urteil gegen den Schuldner vorzugehen.

Was muss ich tun, um Rechtsschutz zu erhalten?

Der dbb Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt einen vorherigen Rechtsschutzantrag voraus. Wenden Sie sich bitte direkt an ihre zuständige Fachgewerkschaft und beantragen dort die Gewährung von Rechtsschutz. Ihre Mitgliedsgewerkschaft vermittelt ihnen den Kontakt zum jeweils zuständigen Dienstleistungszentrum.

Von Ihrer Mitgliedsgewerkschaft erhalten Sie einen Rechtsschutzantrag, den Sie mit Ihren persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc. – versehen.

Bitte geben Sie Ihrer Mitgliedsgewerkschaft eine hinreichende schriftliche Stellungnahme ihres Rechtsschutzbegehrens.

Rechtsschutzantrag

Arbeithilfe (Checkliste)

Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie übermitteln. Das so gesammelte Material wird seitens der Mitgliedsgewerkschaft entweder direkt oder – wenn eine Mitwirkung des Landesbundes erforderlich ist – über den Landesbund an das zuständige Dienstleistungszentrum weiter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.