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12. März 2021

Personalratswahlen in Bayern

Zeitplan für die Durchführung der Personalratswahlen 2021

Da die Amtszeit der 2016 gewählten Personalvertretungen (örtliche Personalräte, Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalräte) und der 2018 gewählten Jugend- und Auszubildendenvertretungen am 31. Juli 2021 endet, finden nächstes Jahr im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Juli 2021 die regelmäßigen Wahlen zu den Personal- und den Jugend- und Auszubildendenvertretungen statt.

Um die Planungen der anstehenden Wahlen zu erleichtern, wird seitens des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat der mit den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbänden (so auch dem BBB) abgestimmte Termin, Dienstag, 22. Juni 2021, als Termin der Stimmabgabe vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung und keine Direktive.

Ausgehend von dem oben genannten Termin würde sich nach der Wahlordnung zum BayPVG (WO-BayPVG) nachfolgender Zeitplan für die Durchführung der Wahlen ergeben:

  • Unverzüglich nach Bestellung, Wahl oder Einsetzung des Wahlvorstands, jedoch spätestens am Montag, 22. März 2021: Bekanntgabe der Namen der Mitglieder des Wahlvorstands (§ 1 Abs. 5 WO-BayPVG)
     
  • Spätestens am Montag, 29. März 2021: Vorlage des Ergebnisses etwaiger Vorabstimmungen an den Wahlvorstand (§ 4 Abs. 2 WO-BayPVG)
     
  • Nach Ablauf der Frist für die Bekanntgabe der Ergebnisse etwaiger Vorabstimmungen (§ 4 Abs. 2 WO-BayPVG), jedoch spätestens am Montag, 12. April 2021: Erlass und Bekanntgabe des Wahlausschreibens unter Beifügung eines Abdruckes der WO-BayPVG (§ 6 Abs. 1 WO-BayPVG)
     
  • Innerhalb von 25 Kalendertagen nach Erlass des Wahlausschreibens: Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 7 Abs. 2 WO-BayPVG)
     
  • Spätestens am Montag, 7. Juni 2021: Bekanntgabe der Wahlvorschläge (§ 13 Abs. 1 WO-BayPVG)
     
  • Dienstag, 22. Juni 2021: Tag der Stimmabgabe
     
  • Spätestens am Montag, 28. Juni 2021: Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der örtlichen Personalräte sowie der örtlichen JuAV (§ 20 Abs. 1; § 32 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 1 WO-BayPVG)
     
  • Spätestens am Mittwoch, 30. Juni 2021: Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Bezirks- und Gesamtpersonalräte sowie der Bezirks- und der Gesamt-JuAV (§ 43 Abs. 3; § 53 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 3; § 45 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 3; § 53 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. §§ 45 Abs. 1, 43 Abs. 3 WO-BayPVG)
     
  • Spätestens am Montag, 5. Juli 2021: Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Hauptpersonalräte sowie die Wahl der Haupt-JuAV (§ 50 i.V.m. § 43 Abs. 3; 52 i.V.m. §§ 50, 43 Abs. 3 WO-BayPVG)
     
  • Spätestens am Dienstag, 6. Juli 2021: Einberufung der konstituierenden Sitzung der neu gewählten örtlichen Personalräte und der örtlichen JuAV (Art. 34 Abs. 1 Satz 1; Art. 61 Abs. 2 i.V.m. Art. 34 Abs. 1 Satz 1 BayPVG)
     
  • Spätestens am Dienstag, 13. Juli 2021: Einberufung der konstituierenden Sitzung der neu gewählten Bezirks-. Haupt- und Gesamtpersonalräte sowie der Bezirks-, und Haupt- und Gesamt-JuAV (Art. 54 Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. Art. 34 Abs. 1; Art. 56 i.V.m. Art 54 Abs. 1 Satz 1 und 2, 34 Abs. 1; Art. 64 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art 54 Abs. 1 Satz 2, 34 Abs. 1; Art. 64 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 64 Abs. 1 Satz 2, 54 Abs. 1 Satz 2, 34 Abs. 1 BayPVG)